Mit Sozialleistungen aus Deutschland in der Türkei reich geworden – jetzt wird das Geld samt Zinsen zurückgefordert
Nachdem bekannt wurde, dass ein in Deutschland lebender türkischer Gastarbeiter während des Bezugs von Sozialleistungen in Deutschland zahlreiche Immobilien in der Türkei erworben hat, erklärte die deutsche Regierung, dass die zu Unrecht gezahlten Sozialleistungen zurückgefordert werden.
Im Rahmen der Kontrollen des deutschen Sozialleistungssystems sorgte der Fall eines in Köln lebenden Gastarbeiters für öffentliche Diskussionen. Es wurde festgestellt, dass ein Rentner, der seit rund 45 Jahren in Deutschland lebt, während des Bezugs von Sozialhilfe über ein Vermögen von erheblichem Wert in der Türkei verfügte. Die Behörden leiteten ein Verfahren ein, um die zu Unrecht bezogenen Leistungen inklusive Zinsen zurückzufordern.
Nach vorliegenden Informationen bezog der betreffende Gastarbeiter eine monatliche Rente von 870 Euro, stellte jedoch dennoch einen Antrag auf Sozialleistungen. Im Anschluss an den Antrag wurden im Rahmen routinemäßiger Prüfungen die angegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse detailliert überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Angaben zu den Vermögenswerten außerhalb Deutschlands unvollständig waren.
8 WOHNUNGEN, 6 GRUNDSTÜCKE, 5 FELDER, 3 GESCHÄFTSRÄUME UND 3 FAHRZEUGE
Die Ermittlungen ergaben, dass der Gastarbeiter in der Türkei insgesamt über 8 Wohnungen, 6 Grundstücke, 5 landwirtschaftliche Flächen, 3 Geschäftsräume sowie 3 Automobile verfügt. Diese Immobilien und Fahrzeuge wurden bei der Antragstellung auf Sozialleistungen den deutschen Behörden nicht gemeldet. Die zuständigen Stellen bewerteten dieses Vermögen als unvereinbar mit den Voraussetzungen für den Bezug von Sozialhilfe und kamen zu dem Schluss, dass die Leistungen unter diesen Umständen zu Unrecht bezogen wurden.
Nach Abschluss der Feststellungen leiteten die deutschen Behörden ein Verfahren ein, um sämtliche bislang gezahlten Sozialleistungen einschließlich der gesetzlichen Zinsen zurückzufordern. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Verfahrens weitere verwaltungsrechtliche und juristische Sanktionen möglich sind. Die Ermittlungen werden sowohl unter finanziellen Aspekten als auch im Hinblick auf eine mögliche Verletzung der Erklärungspflicht fortgeführt.
ERKLÄRUNGSPFLICHT BESTEHT
Die deutschen Behörden betonten erneut, dass Empfänger von Sozialleistungen verpflichtet sind, nicht nur ihre Einkünfte und Vermögenswerte in Deutschland, sondern auch alle im Ausland befindlichen Einkünfte und Vermögenswerte vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Unvollständige oder falsche Angaben können zur Einstellung der Leistungen, zur rückwirkenden Rückforderung sowie zu rechtlichen Konsequenzen führen.
