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Christoph W.s Abschiedsbrief löst Alarm aus: Sorge um Simone Thomallas Partner

Simone Thomalla (59) erlebt derzeit eine äußerst beunruhigende Situation. Laut Bild hat die Schauspielerin einen Abschiedsbrief per E-Mail von ihrem Freund Christoph W. erhalten. Der Inhalt des Schreibens enthält alarmierende Worte. Unter anderem schrieb der Gastro-Unternehmer an Simone: „Hi Baby, mein Lieblingsmensch, es tut mir sehr leid, was ich Dir hier nun schreibe. Leider ist mein Leben so scheiße gelaufen. Ich wünschte, ich hätte Dich vor 10 Jahren kennengelernt.“ Besonders besorgniserregend ist, dass Christophs aktueller Aufenthaltsort der Leipzigerin angeblich unbekannt ist.

Das Paar wurde zuvor häufig sowohl in Berlin als auch in Österreich gesehen. Laut Bild waren die beiden sogar auf der Suche nach einer gemeinsamen Wohnung in Salzburg. In seinem Schreiben bedankte sich Christoph W. für die letzten fünf Monate mit den Worten: „Es war die schönste Zeit in meinem Leben“, und bezeichnete Simone Thomalla als die Liebe seines Lebens. Dennoch scheinen die gemeinsamen Momente ein abruptes Ende gefunden zu haben. „Ich bin im Herzen kein böser Mensch. Ja, ich habe Menschen viel Leid angetan, und ich muss nun dafür die gerechte Strafe empfangen. Es tut mir sehr leid. Ich wollte das niemals“, schrieb Christoph W. weiter.

Hintergrund der aktuellen Krise scheinen laut dem Magazin Christophs finanzielle Probleme und seine kriminelle Vergangenheit zu sein. In dem Brief an Simone Thomalla gestand er: „Leider habe ich, wie Du weißt, mein Leben seit 10 Jahren nicht im Griff, und ich schaffe nicht die erhoffte Wende. Ich habe Dich die letzten Wochen belogen. Ich habe keinen Job mehr bekommen und kann auch meine Schulden nicht bezahlen.“

Berichten zufolge ist Christoph W. verantwortlich für ein Finanzdesaster, das 26 Personen geschädigt haben soll. Eigentlich hätte er einen Gerichtstermin am Landesgericht Salzburg wahrnehmen müssen, der jedoch kurzfristig abgesagt wurde. Zudem wurde der Österreicher bereits im September 2022 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

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